Samstag, 29. Dezember 2007

Höhere Haftstrafen für 18-21 Jährige

Nach dem Überfall auf einem 76-jährigen Rentner in der Münchner U-Bahn wird jetzt darüber diskutiert, das Strafmaß von 10 auf 15 Jahren hochzusetzten, so berichtet die Fürther Zeitung.

Ich persönlich halte es für sehr fraglich, ob das Hochsetzten des Strafmaßes überhaupt etwas bringt.
Zumal es eine Tatsache zu sein scheint, dass die Richter grade auch bei Wiederholungstätern immernoch auf milde Strafen zur Besserung setzten, anstatt die bestehenden Strafmöglichkeiten auch mal auszuschöpfen.
10 Jahre sind schon für junge Erwachsene ein ordentliches Strafmaß, aber was nützt dies, wenn die Richter dieses nicht ausschöpfen?

Allerdings scheint dies nicht nur in Bezug auf Straftaten von Jugendlichen so zu sein, sondern es scheint üblich zu sein, lieber milde Urteile zu geben, die weit unter den Möglichkeiten liegen, anstatt mal wirklich "schmerzhafte" Urteile auszusprechen.
Bei der Verurteilung von Sexualdelikten kann man soetwas ja auch sehr "schön" beobachten.

Andererseits, man steckt nicht in einem Richter drin, und man selbst kann immer schön über die Richter meckern.
Ich denke schon, dass jedenfalls einige der Richter verantwortungsvoll sind und ihre Aufgabe auch sehr ernst nehmen.
Zu richten ist nun auch nicht wirklich ein Pappenstil.
Und schlussendlich müssen auch Richter mit Fehlentscheidungen leben.
Allerdings frage ich mich manchmal ernstlich, inweit sie sich darüber wirklich Gedanken machen.

Was jugendliche Straftäter anbelangt.
Ich glaube, es wäre verkehrt, zu glauben, dass der Knast Besserung bring.
Aber vielleicht wäre es sinnvoll, sich Gedanken darüber zu machen, ob die Betreuung von jungendlichen Straftätern anders zu handhaben wäre, als die von Erwachsenen.


Siat

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen