Samstag, 5. Januar 2008

Sinnvoll oder nicht?-Hessischer Rundfunk muss Wahlwerbespot der NPD ausstrahlen

Der Hessische Rundfunk (hr) hatte am Freitag abgelehnt, den Wahlwerbespot der NPD auszustrahlen, da dieser für die Betreiber des hr den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen würde.
Zum Artikel der Nürnberger Nachrichten

Nachdem der hr vom Verwaltungsgericht Frankfurt Recht erhielt und den Antrag der einstweiligen Verfügung seitens der Partei abwies, wurde der Sender nun vom Verwaltungsgericht Kassel dazu verpflichtet, den Spot der rechtsgerichteten Partei auszustrahlen.
Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass keine offenkundige Volksverhetzung erkennbar sei.
Zum Artikel der Nürnberger Nachrichten

Ausserdem dürfe der Sender nur dann eine Wahlwerbung von Parteien ablehnen, wenn ein Straftatbestand klar ersichtlich sei und dies sei im Fall der rechtsgerichteten Partei nicht der Fall.
Schlussendlich müssten die Freiheitsrechte des Grundgesetzes höher bewertet werden.


Hm... Ich persönlich halte das Urteil für ziemlich befremdlich.
Dass die NPD eine rechtsextremistische Partei ist, wird (ausser wohl von ihnen selbst) kaum jemand abstreiten.
Ebenso, dass von dieser eine nicht zu unterschätzende Gefahr ausgeht-auch wenn diese zur Zeit eher unterschwelliger Natur sein mag.

Bei aller Freiheit, auch zur Vereinigung und zu politischen Bekenntnissen.
Ich frage mich trotzallem, ob es sinnvoll ist, solcherlei Gruppierungen auch von staatlicher Seite zu unterstützen.
Andererseits:
Verbietet man diese, agieren sie im Untergrund und agieren von dort aus.
Auch nicht wirklich sinnvoll.

Aber ich halte es für wichtige, dass auch Sendeanstalten, bzw. deren Betreiber, das Recht erhalten, selbst entscheiden zu können, ob sie in Wahlperioden Werbespots der Parteien unterstützen und ausstrahlen, oder nicht.
Das Sendeanstalten von Gerichten oder sonstigen Institutionen gezwungen werden können, gegen ihre Überzeugung oder Ansichten etwas ausstrahlen zu müssen, empfinde ich sehr zweifelhaft und bereitet mir ein gewisses Unbehagen.

Siat

2 Kommentare:

  1. Also das die Sender dazu gezwungen werden können, hinterlässt bei mir auch einen sehr bitteren Nachgeschmack. Wer weiß schon wo die Zwänge beginnen und aufhören? Ich finde das ziemlich seltsam das der hr diese Werbung senden muss, wo man "auf der Straße" dazu angehalten wird dem rechten Müll keine Plattform zu bieten.

    Wobei Untergrund-arbeit eben auch eine Gefahr bildet, da versteckt und subitl.

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  2. Hallo Fetzenweib,
    vor allen Dingen, wenn man bedenkt, dass dieser Zwang im Namen von Demokratie und natürlich "im Namen des Deutschen Volkes" ausgeübt wurde/wird.
    Aber vermutlich gelten für Journalisten andere "Rechte" und "Pflichten", als "Otto-Normal"-Bürger.

    Ich mein, auch rechtsgerichtete Partein haben ja die Möglichkeiten, auf anderem Wege (Plakate etc.) Werbung zu machen.
    Da dürfte es nicht wirklich "ungerecht" sein, wenn die Sender selbst entscheiden, wessen Wahlwerbung sie ausstrahlen und welche nicht.

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